Am 01.01.2026 sind wir in einem neuen ambulanten Tarifzeitalter angekommen:
- TARDOC – der Einzelleistungstarif
- Ambulante Pauschalen – der Pauschaltarif
Das hat uns veranlasst, unsere Auftragsformulare den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Neben den bekannten abrechnungsrelevanten Kategorien ambulant und stationär wird es im ambulanten Patientenkontakt eine weitere Kategorie geben, die der ambulanten Pauschalen.
Im Jahr 2026 werden die Pathologie Leistungen direkt mit dem Garanten abgerechnet.
Nach heutigem Wissensstand werden ab dem Jahr 2027 die Pathologie Leistungen in die ambulanten Pauschalen inkludiert, falls beim ambulanten Patientenkontakt, die Abrechnung mit dem Pauschaltarif vorgenommen wird.
Eine gute Vorbereitung ist in beiderseitigem Interesse, deshalb bitten wir Sie, bereits im Jahr 2026 auf dem Auftragsformular Angaben zur Abrechnung zu machen. Wird der Patientenkontakt mit einer ambulanten Pauschale abgerechnet, bitte um Angabe der Tarifziffer der ambulanten Pauschale.
Falls Sie stets identische Tarifpositionen benützen, melden Sie sich, wir werden Ihnen diese direkt aufs Auftragsformular drucken. Auch für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter nnhmpthlnggssch.